Gleichstellung für Interessenvertreter (Gleichstellung)
Hallo "barevi",
» Hallo Zuli,
» was hat Deine Tätigkeit als Interessenvertretung (gewählt auf Zeit!!!) mit
» einer Gleichstellung zu tun> Die Gleichstellung erfolgt aufgrund einer
» bestehenden Behinderung, unabhängig von Deiner derzeitgen Tätigkeit! Sie
» würde auch weiterwirken, wenn du z.B. keine SBV mehr bist.
es hat hier schon eine Bewandtnis, dass die AfA hier i.d.R. meistens die Gleichstellung ablehnt. Sie handelt dann hier erst einmal auch nicht grundsätzlich falsch.
Der Grund ist, dass i.d.R. die Gleichstellung zum Schutze vor eine Kündigung aus Gründen welche in der Behinderung liegt zuerkannt wird. Dieses liegt oftmals auch an der Art der Begründung für eine Gleichstellung.
Bei Menschen mit einem besonderen Kündigungsschutz (Mandatsträger, Mutterschutz oder tariflich unkündbare) besteht eben zu minderst für die Dauer dieses besonderen Kündigungsschutzes wie auch bei Beamten besteht eben diese Gefahr nicht, daher erfolgt hier oftmals die Ablehnung.
Also muss man andere Gründe für die Notwendigkeit der Gleichstellung z.B. Ansprüche aus § 81 Abs. 4 SGB IX vortragen, diese aber immer in Verbindung mit Gründen welche aus der Behinderung herführen. Aus diesen muss sich aber auch bei Nichtabwehrung eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisse i.d. Zukunft oder aktuell ergeben.
Wichtig ist hier u.a. auch einmal ein Blick in den Kommentar zum § 2 Abs. 3 SGB IX. Hier findet ihr die entsprechenden Hinweise. Knittelkommentar ab Rn. 99 (4. Besondere Personengruppen).
Aber wir habe hierzu schon eigentlich alles geschrieben, entweder unter A-Z oder mit der Suchfunktion findet man dieses.