Gleichstellung für Interessenvertreter (Gleichstellung)

barevi, Bayern, Unterfranken, Monday, 07.07.2008, 07:06 (vor 6679 Tagen) @ Petramäuschen

abgelehnt, mit der Begründung, als Interessenvertreter hätte ich ja
bereits Kündigungsschutz

Hallo Zuli,

was hat Deine Tätigkeit als Interessenvertretung (gewählt auf Zeit!!!) mit einer Gleichstellung zu tun> Die Gleichstellung erfolgt aufgrund einer bestehenden Behinderung, unabhängig von Deiner derzeitgen Tätigkeit! Sie würde auch weiterwirken, wenn du z.B. keine SBV mehr bist.

Bleib am Ball...

Viele Grüße
barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom


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