Gleichstellung für Interessenvertreter (Gleichstellung)
abgelehnt, mit der Begründung, als Interessenvertreter hätte ich ja
bereits Kündigungsschutz
Hallo Zuli,
was hat Deine Tätigkeit als Interessenvertretung (gewählt auf Zeit!!!) mit einer Gleichstellung zu tun> Die Gleichstellung erfolgt aufgrund einer bestehenden Behinderung, unabhängig von Deiner derzeitgen Tätigkeit! Sie würde auch weiterwirken, wenn du z.B. keine SBV mehr bist.
Bleib am Ball...
Viele Grüße
barevi
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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom