Dolmetschereinsatz (Hilfsmittel)

Surf-Tiger, Monday, 08.09.2008, 08:49 (vor 5715 Tagen)

Hallo, heute mal ne rechtliche Frage zu §9 SGB IX. Ein Taubstummer Kollege behauptet, dass er bestimmen kann, welcher Dolmetscher ihn dolmetscht. Er beruft sich auf o.g. Paragrafen. Hintergrund ist der, dass die Dolmetscherin vom Integrationsfachdienst (ist wohl nur im Saarland so)ist und keine diplomierte Dolmetscherin ist. Das hat jahrelang recht gut geklappt mit ihr. Jetzt auf einmal will er oder kann er sie nicht mehr verstehen. Der Arbeitgeber ist stinksauer, da der behinderte Kollege die Dolmetscherin schriftlich ablehnt wenn sie zu Teambesprechungen kommen soll.
Meine Frage ist, ob sich ein solches Wahlrecht überhaupt aus dem § 9 ableiten läßt und kann ein Taubstummer bestimmen wer ihn dolmetscht> Er bekommt auch kein persönliches Budget.


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