Dolmetschereinsatz (Hilfsmittel)

Deafsaxonia, München (Bayern), Monday, 02.02.2009, 16:03 (vor 5568 Tagen) @ Surf-Tiger

Es ist zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber selbst (nach §34 SGB IX) oder der Arbeitnehmer selbst (nach §33 SGB IX) die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern beantragt hat> Das ist wichtig für die Frage, wer wen anklagen kann>

Mir scheint es, dass es hier erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten gibt, da Sie nicht erreicht haben, Ihren gehörlosen Kollegen wirklich zu verstehen! Vielleicht war sein "Dolmi" doch nicht gut genug>

Nun zu den möglichen Gründen:
In einigen Bundesländern werden festangestellte Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes zum Gebärdensprachdolmetschen abbestellt. Diese haben nicht immer das entsprechende Wissen, die beim Dolmetschen von anspruchsvollen oder auch von berufsfachspezifischen Themen notwendig wären.

Die gehörlose Person hat ein Wahlrecht nach §9 SGB IX und der Integrationsfachdienst oder das Integrationsamt kann nicht sagen: "Nehmen Sie nur die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes", vor allem dann nicht, wenn seine beruflichen Anforderungen so sind, dass diese nur eine diplomierte Dolmi erfüllen kann.

Ich nehme an, Ihr gehörloser Kollege hat jahrelang diese Krux geduldet (so ungefähr wie: naja, ich verstehe noch grad so) und möchte nun qualifizierte Dolmetschdienste in Anspruch nehmen.


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