Dolmetschereinsatz (Hilfsmittel)

hackenberger, Monday, 08.09.2008, 11:14 (vor 5715 Tagen) @ Surf-Tiger

Hallo "Surf-Tiger",

hier geht nach meiner Einschätzung die Auslegung des Koll. bezgl. des § 9 zu weit ist also fehlerhaft.

Aus eigener Erfahrung kenne ich aber das Problem, dass es schon einmal technische Verständigungsschwierigkeiten zwischen dem Schwerbehinderten und dem Gebärdendolmetscher geben kann auch weil es Unterschiede in der Gebärdensprache gibt. Weiter kann es besonders bei sehr technischen Gesprächen Schwierigkeiten beim dolmetschen geben. Der Dolmetscher muss also in der Lage sein, alle Gesprächsinhalte übersetzen zu können. Hierauf sollte man soweit möglich Rücksicht nehmen. Man kann dieses alles auch unterstützen in dem man sowohl dem Dolmetscher wie auch dem betroffenen AN viele schriftl. Unterlagen zur Verfügung stellt bzw. soweit möglch mit Schaubildern arbeitet. Der Gebärdendolmetscher muss in der Lage sein, den Gesprächsinhalt sachlich und fachlich richtig in die Gebärdensprache übersetzen zu können. Bitte auch unbedingt darauf achten, dass die Zeiten/ Dauer des Gespräches nicht zu lange wird, bzw. notwendige Pausen eingelegt werden. Notalls muss man auch, wegen der Dauer auch mit zwei Gebärdendolmetscher arbeiten welche sich zeitlich abwechseln.

Hier gibt es wohl aber andere Gründe. Denn Du schreibst ja es wäre jahrelang gut gegangen. Daher würde ich ein Gespräch mit dem Integrationsfachdienst und dem Gebärdendolmetscher suchen um zu klären wo hier die Gründe liegen könnten um diesen ggf. abhelfen zu können.

Man kann dann ja auch prüfen ob ggf. ein anderer Gebärdendolmetscher in Anspruch genommen werden kann.

Wer an Teambesprechungen teilnimmt bestimmt der AG. Sofern also keine technische Verständigungsschwierigkeiten zwischen dem Schwerbehinderten und dem Gebärdendolmetscher beim Dolmetschen bestehen, kann der AN den Gebärdendolmetscher und die Teilnahme an den Teamsitzungen nicht verweigern, es könnte sonnst als Arbeitsverweigerung mit all den rechtlichen Folgen ausgelegt werden.


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