Bescheid vom Versorgungsamt liegt nicht mehr vor (Allgemeines)

Petramäuschen, Berlin, Tuesday, 09.09.2008, 17:36 (vor 6618 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

wozu brauchst du denn den Bescheid>> Für den AG muss der Bescheid des Arbeitsamtes als Nachweis ausreichen. Auf dem Bescheid des VA steht schließlich die Diagnose drauf. Menschen mit einem GdB von 50 oder mehr weisen mit ihrem Ausweis die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem AG nach, Gleichgestellte mit dem Bescheid des Arbeitsamtes.

Für Dich als SBV ist es aber schon wichtig, zu wissen, was der MA ungefähr für Einschränkungen hat, damit Du z. B. überwachen kannst, ob sein Arbeitsplatz anders gestaltet werden müsste. Möchte er gar keine Informationen über die Krankheit geben, kann man ihn auf jeden Fall bitten, dass er seinerseits natürlich darauf achtet, ob alles passt und sich bei Bedarf dann an Dich wendet. Auch bei der Anhörung im Gleichstellungsverfahren ist es natürlich praktisch, wenn man als SBV ungefähr weiß, welche Probleme der MA hat.

Viele Grüße
Zuli


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