Bescheid vom Versorgungsamt liegt nicht mehr vor (Allgemeines)
» » wozu brauchst du denn den Bescheid>> Für den AG muss der Bescheid des
» » Arbeitsamtes als Nachweis ausreichen.
»
» dem AG reicht der Bescheid vom Arbeitsamt nicht aus, da dort nicht das
» Aktenzeichen des drauf VA steht.
Hallo,
das AZ des Bescheides vom VA geht den AG nix an. Für was auch> Der AG ist doch in dem Verfahren vor dem VA sowieso nicht beteiligt.
Wenn die AA die Gleichstellung ausgesprochen hat, ist das ein eigenständiger Verwaltungsakt, der eigene Rechtskraft hat. Ob die Vorraussetzungen (GdB 30 oder 40) vorgelegen haben, hat alleinig die AA zu prüfen und niemand sonst.
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang