Bescheid vom Versorgungsamt liegt nicht mehr vor (Allgemeines)

Diana, Erfurt, Tuesday, 16.09.2008, 15:27 (vor 6611 Tagen) @ Ireen

» Hallo Wobi,
»
» Du hast vollkommen recht. Wenn der Schwerbehinderte auf seinen
» Zusatzurlaub verzichten will, braucht er seine Schwb nicht dem Arbeitgeber
» gegenüber angeben, es sei denn, die Schwb würde seine Arbeit
» beeinträchtigen, so dass er sie nicht mehr -wie im Arbeitsvertrag
» gefordert- leisten kann.
»
» Gruß
» Ireen

es geht ja nich um zusatzurlaub. es geht ja um einen gleichgestellten mitarbeiter....diese bekommen keinen zusatzurlaub.
naja ich frag die personalrefferentin nochmal, wozu sie das aktenzeichen braucht...


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