Bescheid vom Versorgungsamt liegt nicht mehr vor (Allgemeines)
» Hallo Wobi,
»
» Du hast vollkommen recht. Wenn der Schwerbehinderte auf seinen
» Zusatzurlaub verzichten will, braucht er seine Schwb nicht dem Arbeitgeber
» gegenüber angeben, es sei denn, die Schwb würde seine Arbeit
» beeinträchtigen, so dass er sie nicht mehr -wie im Arbeitsvertrag
» gefordert- leisten kann.
»
» Gruß
» Ireen
es geht ja nich um zusatzurlaub. es geht ja um einen gleichgestellten mitarbeiter....diese bekommen keinen zusatzurlaub.
naja ich frag die personalrefferentin nochmal, wozu sie das aktenzeichen braucht...