Bescheid vom Versorgungsamt liegt nicht mehr vor (Allgemeines)
Hallo Diana,
man kann den Bescheid ja kopieren und hierbei alles abdecken (nicht auf der Kopie schwärzen), was in Richtung Diagnose geht. Dann hat der AG das Aktenzeichen, das steht ja auf Seite eins.
Bei uns steht übrigens auf Seite eins meist nichts von der Begründung/Diagnose für den GdB, das folgt bei uns in der Regel erst auf Seite 2.
Bei uns kann man also in der Regel (wenn's denn wirklich nur um ehrliches Infobedürfnis des AG geht) die Seite eins ganz einfach entsprechend abgedeckt kopieren und an den AG geben.
Unterliegt ja wie alles im Personalbereich der AG der Geheimhaltung, also haben die in jedem Fall den Mund zu halten (gesteigerte Fürsorgepflicvht des AG)
Und wenn da auf Blatt eins eine zeitliche Beschränkung steht, so würde ich die auch abdecken, geht den AG in dieser Form garnichts an! Der darf das erst erfahren, wenn dieser Termin ist (rechtskräftig) und es Auswirkungen hat für ihn und seine Ansprüche!
Gruß Ede