Gleichstellung Jugendlicher oder junger Erwachsener nach § 68 SGB IX (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 22.10.2008, 13:14 (vor 5686 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit, nach meinem Wissen, (wir versuchten das mal durch zu ziehen) gilt diese "Gleichstellung" Jugendlicher nur dazu wenn eine Fördeung im Bereich Arbeitsplatzgestaltung (materiell und moralisch) notwendig und hilfreich erscheint und Ausbildungsplätze dann erhalten werden können.

Also nur mein Wissen

Gruß Ede


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