Gleichstellung Jugendlicher oder junger Erwachsener nach § 68 SGB IX (Gleichstellung)

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 22.10.2008, 13:23 (vor 5688 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

Deine Erfahrung hört sich nach meiner Auffassung des Kommentars an.... :-(
Also für den Arbeitgeber kein wirklicher Anreiz... suche Pluspunkte für die Einstellung von beeinträchtigten Auszubildenden... Im Prinzip wird dadurch ja "nur" die arbeitsmässige Gleichstellung erreicht. Aber der Arbeitgeber hat den Stress mit der Beantragung etc. Da werde ich wohl nicht so erfolgreich sein :-(

Danke und falls jemand noch andere Erfahrungswerte oder gar Kommentare hat, die was anderes aussagen...;-)

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit


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