Akteneinsicht bei Wiederspruch (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 28.10.2008, 17:01 (vor 5681 Tagen) @ WernerT

Hallo Werner,

der Antragsteller kann Akteneinsicht verlangen und hierbei sich Unterlagen kopieren lassen. Es wird ggf. eine Gebühr erhoben. Er kann auch die VSchwb für die Akteneinsicht bevollmächtigen.


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