Akteneinsicht bei Wiederspruch (Antragstellung / Widerspruch)

WernerT, Thursday, 30.10.2008, 10:38 (vor 5678 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Info.

» der Antragsteller kann Akteneinsicht verlangen und hierbei sich Unterlagen
» kopieren lassen. Es wird ggf. eine Gebühr erhoben. Er kann auch die VSchwb
» für die Akteneinsicht bevollmächtigen.

Da habe ich doch eine Frage vergessen, gibt es für die Begründung des Widerspruches Fristen, wahrscheinlich ja, den es dauert ja sicherlich ein paar Tage bis die angeforderten Unterlagen eintreffen.
MfG Werner


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