Akteneinsicht bei Wiederspruch (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 30.10.2008, 10:49 (vor 5681 Tagen) @ WernerT

Hallo Werner,

» Da habe ich doch eine Frage vergessen, gibt es für die Begründung des
» Widerspruches Fristen, wahrscheinlich ja, den es dauert ja sicherlich ein
» paar Tage bis die angeforderten Unterlagen eintreffen.
Man kann erst einmal Widerspruch formlos einlegen mit dem Hinweis, "Begründung erfolgt nach Akteneinsicht, Akteneinsicht wird hiermit beantragt". Diese dann gleich beantragen. Dann mit dem Versorgungsamt absprechen (schriftl.) dass ggf. die Frist für den Widerspruch verlängert wird. Dem wird i.d.R. stattgegeben, so meine Erfahrungen.


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