Einladung zum Bewerbungsgespräch - hier mal andersrum (Einstellung)

Gundi, Friday, 14.11.2008, 18:19 (vor 5660 Tagen)

Hallo,

ich bin Hauptvertrauensperson für Menschen mit Behinderung in einer Behörde . Ein Abteilungsleiter gab mir Bewerbungsunterlagen. Gesucht wird ein Dozent/ eine Dozentin (meistens sind das Pädagogen, Leute aus der Erwachsenenbildung, Psychologen). Eine Person mit einem GdB von 60 % hat sich beworben. Die Person ist habilitiert und hat einen Doktortitel. Sie ist für die ausgeschriebene Stelle völlig überqualifiziert.
Der Abteilungsleiter wollte von mir wissen, ob er die Person - die er seit Jahren kennt - einladen muss.
Ich habe gefragt, ob denn über die Bezahlung gesprochen wurde. Ja, es wurde. Die Stelle liegt um vier Besoldungsstufen niedriger als die jetzigen Bezüge dieser Prson. Der Abteilungsleiter sagte mir, die Person habe gesagt, für den Betrag würde sie es nicht machen, da müsste schon mehr geboten werden. Prof. Dr. weiß aber ganz genaus, dass das im öffentlichen Dienst nicht geht.

Nun möchte der Abteilungsleiter wissen, ob er diese Person zum Bewerbungsgespräch einladen muss.
Ich habe leider schon eine Notiz an den Abteilungsleiter gegeben in der ich die Ansicht vertrete, wenn über die Bezahlung keine Einigkeit erzielt werden kann, muss nicht eingeladen werden.

Nun hat der Abteilungsleiter sich an die zuständige Personalreferentin gewandt und um eine schriftliche Begründung für die sich bewerbende Person gebeten.

Welchen Rat könnt ihr mir geben.

Schon mal Danke
Gundi


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