Einladung zum Bewerbungsgespräch - hier mal andersrum (Einstellung)

Gundi, Monday, 17.11.2008, 12:54 (vor 5657 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

du fragst:
»
» Kann es sein, dass Du diese Anfrage (Erstellt am
» 16.10.2008 - 22:34 Uhr von sarmale) bereist in einem anderen Forum gestellt
» hast, da sie vom Tenor dieser entspricht>

Nein, habe ich nicht.

Vielen Dank für deine Antwort. Ich war schon in der Personalabteilung. Die Person wird angerufen und detalliert über die zu erwartenden Bezüge informiert. Wenn sie sich darauf einlässt, wird es wohl zu einer Einstellung kommen.

Wobei ich immer noch meine, dass dadurch Menschen benachteiligt werden.
Aber das ist nicht Inhalt meines Ehrenamtes.


» Es ist übrigens nicht die Aufgabe einer SchwbV/ HSchwbV dem AG mitzuteilen
» schwerbehinderte Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Ganz
» besonders auch, weil diese mit dem Gesetz nicht vereinbar ist.
»
Du hast Recht. Mir wurde irgendwann klar, dass da möglicherweise der Verusch unternommen wurde, die SBV an die Front zu schicken. Und fast wäre ich da 'reingetappt.

» Es ist weiter auch nicht die Entscheidung einer SchwbV/ HSchwbV
» festzustellen, dass die angestrebte Entlohnung/ Besoldung zu hoch ist bzw.
» der/die Bewerber völlig überqualifiziert ist. Die
» Aufgaben der SchwbV
»
ergeben sich aus § 95 SGB IX.
»
DAS habe ich nicht gemacht. Ich habe in meiner Notiz geschrieben:

Die Stelle ist mit xxxxx dotiert. Dr. xxx würde sich bei einem Wechsel von .... auf die ausgeschriebene Stelle erheblich verschlechtern.
Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Aus diesem Grund kann nach meiner Einschätzung von einer Einladung von ..... zu einem Bewerbungsgespräch abgesehen werden

Ich habe viel gelernt.

Herzlichen Dank
Gundi


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