Teilnahme der SBV an Einstellungsgespräche (Einstellung)

hackenberger, Monday, 15.12.2008, 11:06 (vor 5629 Tagen) @ WoBi

Hallo "WoBi",

es ist leider „fast“ immer so, dass sofern Vertretungen (egal welche) von Beschäftigten Rechte erstmals in Anspruch/ wahrnehmen, dieses auf Seiten des AG nicht unbedingt Begeisterung auslöst.

Doch das Gesetz, das SGB IX gibt hier den SchwbV ganz bewusst dieses Recht. Es ist auch kein Zugeständnis, sondern beruht auf wichtigen und nachvollziehbaren Gründen.

Der AG kann und sollte dieses auch positiv unterstützen und in Vorstellungsgesprächen ruhig erwähnen, dass er diesem Anspruch aus dem SGB IX gerne nachkommt, weil er sich auch seiner besonderen Pflichten gegenüber Schwerbehinderten bewusst ist und diesen gerne nachkommt. Er kann damit auch seine soziale Grundeinstellung gegenüber allen Beschäftigtengruppen, wie z.B. neben den Schwerbehinderten auch Müttern und Alleinerziehenden, positiv belegen. Er gibt damit das positive Signal, dass ihm seine Beschäftigten wie man so sagt „am Herzen liegen“, auch weil sie sein höchstes Kapital sind.

Somit wäre dann das Ganze ein positives Signal nach außen beim Thema „neue Beschäftigte für den Betrieb zu gewinnen“. So sollte es dann auch dargestellt werden.


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