Teilnahme der SBV an Einstellungsgespräche (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.01.2009, 11:52 (vor 5604 Tagen) @ Rolandfuerth1

Hallo WoBi,

auch mein AG war zuerst so gar nicht begeistert von meinem Anliegen der Teilnahme an Bewerbergesprächen, weil mein Vorgänger in der Hinsicht nie was getan hatte.
Aber nachdem ich Ihnen klar gemacht habe, daß sie nicht nur u. U. ihr schönes Verfahren in die Tonne treten können, sondern auch noch eine Schadensersatzforderung wegen Verletzung des AGG riskieren, wenn sie mich nicht wunschgemäß beteiligen, lief es dann doch.
Mittlerweile ist das Verfahren bei uns so etabliert, daß ich auch mal auf mein Recht verzichte, wenn im Einzelfall nach Studium der Bewerberunterlagen von vorneherein klar ist, daß der schwerbehinderte Bewerber nicht in Frage kommt. Im übrigen lasse ich mir mittlerweile gar nicht mehr alle Unterlagen kommen, sondern nur noch diejenigen von Bewerbern, die in die engere Wahl gekommen sind sowie alle von schwerbehinderten Bewerbern zum Vergleichen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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