Teilnahme der SBV an Einstellungsgespräche (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 13.01.2009, 08:39 (vor 5601 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antworten. Zeigen sie mir doch, dass dieses Thema nicht in Gänze ein brachliegender Acker ist. Die Widerstände gegen eine Teilnahme an Gesprächen mit nichtbehinderten Bewerbern sind überwindbar. Falls ein Arbeitgeber es absolut nicht will, soll er seine Beschäftigungspflicht erfüllen. ;-)
Denke der Gesetzgeber hat diese Informationsmöglichkeit der Schwerbehindertenvertretung bewusst eingeräumt, um die Einstellung und Beschäftigung von Behinderten zu fördern.

@Rolandfuerth1
Eine Einteilung nach "gut" und "weniger gut" finde ich kritisch, weil dann die "weniger guten" Chefs gebrandmarkt werden. Denke so hast du es nicht gemeint, sondern in der freien Entscheidung und Abwägungen anderer Notwendigkeiten bestimmt die Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme eigenverantwortlich. Die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung ist kein Dogma. Ich persönlich lerne bei solchen Gesprächen viel, auch über die Firma selbst.

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Gruß
Wolfgang


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