Information über Gleichstellung wie/an wen? (Gleichstellung)

pacodecolonia, Tuesday, 16.12.2008, 19:08 (vor 5633 Tagen)

Lieber Herr Hackenberger,

ein sb MA hat die SBV über die erfolgte Gleichstellung informiert.
Die Personalabteilung fordert eine Kopie der Argebegründung an, muß der MA dies tun oder reicht es wenn die SBV eine Kopie erhält>

Reicht es formal aus, wenn der Betriebsarzt + SBV informiert wird, oder ist die Weitergabe an die Personalabteilung Pflicht>

Viele Grüße
Pacodecolonia


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