Information über Gleichstellung wie/an wen? (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 16.12.2008, 19:16 (vor 5631 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia"

vorab eine Bitte, Fragen immer an das Forum richten, es sollen ja alle mitmachen, auch wenn ich "manchmal" sehr schnell im Antworten bin.

So nun zur Frage:

Der AG hat nur Anspruch auf eine Kopie des Gleichstellungsbescheid ohne Kenntnis des Grundes der Gleichstellung. Der Grund und die Begründung des Beschäftigten und / oder BR /SchwbV für die Gleichstellung muss ihm nicht mitgeteilt werden. Auf "Deutsch", geht ihn nichts an.

Aber der AG bekommt i.d.R. von der AfA selbst eine Mitteilung über die erfolgte Gleichstellung.

PS: Es ist immer das einfachste, wenn der AG solche Forderungen stellt, ihn einfach nach der Rechtsgrundlage für sein Begehren fragen. Man kann ihm dann ruhig auch zu erkennen geben, dass man dieses ggf. dann nachprüfen möchte.


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