Information über Gleichstellung wie/an wen? (Gleichstellung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 17.12.2008, 08:17 (vor 5633 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Aber der AG bekommt i.d.R. von der AfA selbst eine Mitteilung über die
» erfolgte Gleichstellung.

Das ist mittlerweile leider unterschiedlich.
In Baden-Württemberg bekommt nur noch der Antragsteller den Bescheid der AfA über die Gleichstellung.
Dieser muss dann selbst eine Kopie dem Arbeitgeber zukommen lassen und dieser muß im Zuge des SGB IX die SBV informieren.

Grüßle
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion