Information über Gleichstellung wie/an wen? (Gleichstellung)

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 17.12.2008, 09:26 (vor 5631 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Pacodecolonia,

grundsätzlich weiß doch der AG wahrscheinlich mindestens, dass ein Gleichstellungsantrag gestellt wurde, oder> Er hat dazu bestimmt seine Stellungnahme abgegeben. Oder hat der MA im Antrag angekreuzt, dass der AG nicht befragt werden soll> Wenn der MA den AG nicht über die Gleichstellung informiert, kann der AG natürlich seinerseits auch nicht darauf achten, dass der MA entsprechend dem SGB IX behandelt wird. Natürlich muss der AG nur über die Gleichstellung, nicht aber über die Diagnose informiert werden.

Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass hier in diesem Board dazu mal geschrieben wurde, dass der AG auch ein Recht hat, darüber informiert zu werden, schließlich muss er für diesen MA dann keine Ausgleichsabgabe zahlen. Im schlimmsten Fall könnte er sich diese zu viel gezahlte Abgabe von dem MA wiederholen> Leider habe ich den Beitrag auf die Schnelle nicht wiedergefunden, aber vielleicht erinnert sich ja noch jemand daran und findet ihn.

Viele Grüße
Zuli


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