Antrag auf orthopädischen Stuhl (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 17.12.2008, 11:30 (vor 5612 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo "Zuli", hallo Diana,

» um die lange Wartezeit zu überbrücken, ist vielleicht der Arbeitgeber
» bereit, in Vorleistung zu gehen>

Ups, dieses könnte ganz massiv ins Auge gehen. Denn wenn die Leistungsträger, egal ob IA oder DRV erfahren, dass das Hilfsmittel schon angeschafft wurde, müssen sie nicht mehr in die Leistungspflicht eintreten.

Es bedarf dann ja keiner Beschaffung und somit keiner Leistung mehr.

So kann man nur handeln, wenn man vorher (schriftl.) mit dem Leistungsträger die vorzeitige Beschaffung, also vor Zugang des Leistungsbescheids, abgestimmt hat. Die DRV tut sich, so meine Erfahrung, hiermit etwas schwer. Also Beschaffung vor Bewilligung.

Alternative wäre hier, dass man einen Lieferanten hat welcher einem "zur Probe" ein Hilfsmittel, hier Stuhl bereitstellt, welche man dann nach positivem Bescheid bestellt.

Es ändert sich für den AG letztlich nichts, denn sofern es medizi. Gründe für die Notwenigkeit des Hilfsmittels gibt, muss der AG diese letztlich doch zahlen. Also auch bei negativem Bescheid.


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