BEM (BEM)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 18.12.2008, 07:40 (vor 5630 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

im BEM gibt es eine Arbeitsgruppe, niemals nur den AG.

Da wird eventuell (in der Regel wohl fast immer) ein Arzt eingeschaltet. Der wird befragt, oder muß untersuchen, je nach dem ob er der behandelnde ist oder "nur" der vom Dienst.
Durch diese UNtersuchung/Befragung wird aber die Schweigepflicht des Arztes nicht aufgehoben!!


So erfährt der AG nur das Ergebnis der Untersuchungen/nur die Prognose des Arztes, nicht die Diagnose und die Folgerungen aus der Untersuchung, die notwendig sind um z.B. Hilfsmittel zu beantragen/beschaffen.

z.B.
orthopädische Schäden/Rückenprobleme.

Der Arzt teilt dann mit, dass der AN seine Arbeit (für xx Jahre) weiterhin erbringen kann. Als Hilfsmittel sind z.B. entsprechender Spezialstuhl oder Stehpult notwendig um die Arebeitsfähigkeit auf Dauer zu erhalten.

Da ist keine Diagnose enthalten hinsichtlich der Erkrankungsart, nur dass er seinen Job weiterhin erledigen kann und auch wie der Arbeitsplatz gestaltet werden sollte um die ARbeitskraft unterstützend auf läüngere Zeit zu erhalten.

Offenbaren muß der AN auch bei einem BEM die Diagnose seiner Erkrankung NICHT!!!

Natürlich ist es u.U. sinnvoll, am Anfang gleich mitzuteilen, dass die Erkrankung z.B. ein Beinbruch ist, der nun mal länger als sechs Wochen Heilungs- und Rekonvaleszenszeit verursacht. Damit ist dann aber in der Regel ein "BEM" auch schon abgeschloßen, weil diese "Erkrankung" einfach bis zur Ausheilung mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das Gesetz mit diesen sechs Wochen vorsieht.

Übrigens sind ein Teil der Mitglieder dieser Arbeitsgruppe ebenfalls wie der Arzt unter strenger Schweigepflicht, auch dem AG gegenüber, wie z.B. der PR/BR oder die SBV.
Offenbaren darf grundsätzlich nur der AN selber und gezwungen darf er auch nicht werden!!


Gruß

Ede


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