Freistellung bei Arbeitszeitreduzierung (Freistellung)
Hallo Bernhard Hackenberger,
unser Betrieb (öffentlicher Dienst) beschäftigt mehr als 200 sb MA.
Die Vertrauensperson ist auf eigenen Wunsch nur zu 50% freigestellt,
die Personalabteilung hat daraufhin den 1. Stelli und mich als 2. Stelli»
zu je 25% für die gesamte Amtszeit freigestellt.
Kann der AG auch dann diese Regelung wiederrufen>
LG
Pacodecolonia
Hallo Pacodecolonia,
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» Du hast wohl hier eine positive Regelung mit dem AG welche über die
» gesetzliche Regelung/ Anspruch aus dem
» SGB IX § 96 (4) Satz 1 und 2.
» Halbsatz des Satz 2 hinaus geht. Daher bleicht auch hier nur
» dieses mit dem AG zu regeln. Der AG kann ggf. sogar diese freiwillige
» Regelung widerrufen und sich auf den gesetzlichen Anspruch zurückziehen.
»
» Daher also, behutsam mit dem Thema umgehen.