Freistellung bei Arbeitszeitreduzierung (Freistellung)

pacodecolonia, Thursday, 18.12.2008, 11:08 (vor 5618 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter Semmler,

heißt das denn, das ich trotz Halbierung meiner Arbeitszeit die 25% Freistellung behalten kann, slso dann 25% Job und 25% SBV = 50% oder sogar
50% Teilzeitjob und 25% SBV=75%>
Mal überspitzt gefragt: wenn 25+25%, welcher Abteilungsleiter nimmt mich dann noch, wenn sein 50%Planstellenkontingent für die nächsten Jahre tatsächliche 25% Arbeitspräsenz bedeuten>

Formulierungsentwurf: ...durch Ehrenamt nicht schlechter gestellt werden, ...derzeitige 50%Vertrauensperson und 2 mal 25% der beiden Stellis
brauchen nicht korrigiert werden, sonst fehlen bei mehr als 200 sb MA die
100% Gesamtfreistellung...

LG
Pacodecolonia


» » In einem Schreiben der Personalabteilung steht: ...zu 25% der
» regelmäßigen
» » tariflichen Arbeitszeit...
» » Wenn ich mich auf eine 50% Stelle (zurzeit Vollzeit) bewerbe, bedeutet
» » dies automatisch eine Reduzierung auf die Hälfte, also 12.5%
» » Freistellung>
» Hallo paco,
» die tarifliche Arbeitszeit ist nicht gleich zu setzen mit deiner
» persönlichen Arbeitszeit. Für dich ändert sich somit gar nichts.


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