Freistellung bei Arbeitszeitreduzierung (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 18.12.2008, 11:45 (vor 5617 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Pacodecolonia,
diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, denn wie Bernhard schon geschrieben hat, beruht diese Regelung auf einer bestehenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Vorschlag:
• Gespräch: VP, BASchwb und Du (ev. auch noch der 1.Vertreter)
• Themen: Überprüfung und Festschreibung der momentan praktizierten Freistellungsregelungen.
Umgang mit Bewerbungen bzw. (Regel)Beförderungen der (Teil)Freigestellten unter dem Aspekt der Gleichbehandlung bzw. des § 96 Abs. 1+2 SGB IX

Zu der Frage „Wer nimmt mich noch>“ lässt sich aus der Entfernung schwer was sagen. Grundsätzlich kommt aber jede Abteilung in Frage. Vorrangig auch solche in der auch Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sind. Unter Umständen kann auch ein geeigneter Arbeitsplatz „gestrickt“ werden.

Dies lässt sich aber nur in einem konstruktiven Gespräch regeln.
Bitte nicht als „Forderer“ auftreten, sondern im Hinblick auf eine vernünftige Betreuung der sbM und daraus resultierend für eine vernünftige Lösung für die SBV-Arbeit argmentieren.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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