Vollmacht mit Akteneinsicht bei Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

Petramäuschen, Berlin, Monday, 19.01.2009, 14:06 (vor 5597 Tagen) @ c.amio

Hallo c.andes,

ich glaube, dass dieses Verfahren im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt ist. Dieses ist seit 01.07.2008 in Kraft und hebt das Rechtsberatungsgesetz auf. Nach meiner Information soll es dadurch möglich sein, mit einer Vollmacht Akteneinsicht zu nehmen. Ich habe das am Rande eines Seminars aufgeschnappt und mir nur den Namen des Gesetzes aufgeschrieben, aber noch nicht genauer nachgelesen. Aber vielleicht hilft Dir der Tip ja weiter.

Ansonsten mache ich es so, dass die Kollegen selber die Akteneinsicht beantragen und mir dann die Unterlagen zukommen lassen. Ich formuliere dann im Namen des Kollegen den Widerspruch und schicke ihm den Brief zu, damit er unterschreiben kann und dann selber den Brief abschickt. So wissen die Kollegen auch, was ich geschrieben habe.

Viele Grüße
Zuli


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