Kurzarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)

gsbv, Bayern, Thursday, 22.01.2009, 12:59 (vor 6480 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Ist die Kurzarbeit nicht vollschichtig geplant, also das z.B. statt 8 Std. "nur" 2-3 Std. täglich gearbeitet werden und dieses für mobilitätseingeschränkte Schwerbehinderte zu besonderen Härten führen, weil z.B. der Fahrdienst sehr erschwert würde, könnte man überlegen/prüfen ob hier es Möglichkeiten gibt diese abzumildern.

In der BV werden sehr allgemeine Themen wie das gekürzte Entgeld und Kurzarbeitergeld auf ein bestimmtes Niveau. Welche Mitarbeitergruppen von Kurzarbeit ausgeschlossen sind, z.b. Azubi, MA in gekündigtem Arbeitsverhältnis, MA in ATZ und weitere MA deren Anwesenheit erforderlich ist,in Abstimmung mit Werkleitung und BR.

In der anhängenden Protokollnotiz wird aber geschrieben:

Bereiche und erforderliche Zeiten des Arbeitsausfalls für die Montage ..... und .... werden wie folgt festgelegt:

_Betroffene Bereiche und Zeiten mit Arbeitsausfall.

Heißt das, dass, wenn es so geschehen kann wie Du in Deinem Beitrag es angedeutet hast, dass ich dann ggf. auch vereinbaren könnte, dass sb's, die z.B. von weit mit dem Werksbuss anreisen, gar nicht in die Kurzarbeit gehen und dafür in anderen Bereichen, in denen gearbeitet wird, temporär eingesetzt werden>

Was ist mit Mitarbeiter, die vor Eintritt der Kurzarbeit erkranken, werden die auch wie "normale" Mitarbeiter behandelt oder erhalten die Kurzarbeitergeld>

Danke
GSBV


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