Kurzarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 28.01.2009, 15:45 (vor 6474 Tagen) @ gsbv

Hallo Koll.,

folgende Info möchte ich euch bezgl. des Thema Kurzarbeit noch bekannt geben.


1. Mandatsträger (BR/PR/ SchwbV) können aus der Kurzarbeit herausgenommen werden. Dieses ist auch begründbar, denn auch in der Kurzarbeit können ja Aufgaben als Mandatsträger anstehen. Die Herausnahme kann sich dann aber ausschließlich auf die Zeit für Mandatsaufgaben beschränken. Dieses wird dann ggf. zu beachten sein, wenn eine SchwbV nicht voll freigestellt ist. Näheres wäre dann immer mit der zuständigen AfA zu besprechen/ klären.

2. Mit dem 2. Konjunkturpaket, welches zurzeit im Kabinett behandelt wird, werden die KUG-Regelungen weiter erleichtert. Man kann dann ohne das Problem der Untergrenze der betroffenen AN auch Spezialisten oder sonst dringend benötigte AN (z.B. Monteure) aus der Kurzarbeit herausnehmen. Sie dürfen dann sogar Mehrarbeit machen. Auch die Notwendigkeit vorher Urlaub/ Zeitguthaben zu nehmen soll entfallen.

Allgemeiner Hinweis zu diesem Thema:

Bitte bei diesem Thema aber auch immer daran denken, wie es bei den Koll., den Wählern ankommt. Also, bitte im eigenen Interesse dieses immer sensibel behandeln, da Koll. sich fragen können, warum muss ich Kurzarbeiten (Gehaltseinbußen, Solidarität ist das Schlagwort) und meine Vertretung, die Vertrauensperson nicht. Dieses vor allem wenn die VPSchwb nicht voll freigestellt ist und nur "wenige" Schwerbehinderte zu betreuen hat, also der notwenige Zeitaufwand nicht die größeren Teil der Wochenarbeitszeit betrifft.


Übrigens: Auch der Betriebsrat Kurzarbeitergeld beantragen (Initiativrecht) sofern der AG sich hier sperrt und der BR es aber für notwendig ansieht.


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