Kurzarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo "gsbv",
» Heißt das, dass, wenn es so geschehen kann wie Du in Deinem Beitrag es angedeutet hast, dass ich dann ggf. auch vereinbaren könnte, dass sb's, die z.B. von weit mit dem Werksbuss anreisen, gar nicht in die Kurzarbeit gehen und dafür in anderen Bereichen, in denen gearbeitet wird, temporär eingesetzt werden>
Ja, kann man versuchen, es besteht aber kein Rechtsanspruch hierauf.
Aber bitte auch meinen Hinweis, sensibel mit solchen Themen umgehen (Neidfaktor) beachten.
» Was ist mit Mitarbeiter, die vor Eintritt der Kurzarbeit erkranken, werden die auch wie "normale" Mitarbeiter behandelt oder erhalten die Kurzarbeitergeld>
AN welche in der Zeit von Kurzarbeit AU werden, erhalten Krankengeld in Höhe des KUG. Er wird also so gestellt als ob er nicht erkrankt wäre. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip ( § 4 Abs. 3 EFZG ). Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeitern.
Kontextlinks:
Checkliste_Kurzarbeit
www.stuttgart.ihk24.de
[link=http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py>Gericht=ha&nr=1782]Urteil: Resturlaub statt Kurzarbeit>[/link]
[link=http://www.arbeitsrecht-management.de/index.php>id=13&backPID=14&tt_news=155]www.arbeitsrecht-management.de[/link]
Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung
Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld
Qualifizierung während der Kurzarbeit wird gefördert
Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen
Information der Arbeitsagentur:
Broschüre: Informationen für Arbeitgeber zum Thema "Kurzarbeit und Qualifizierung
Flyer: Kurzarbeit und Qualifizierung - Das Rettungspaket für kleine und mittlere Betriebe