Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ? (Einstellung)

Toni, Freistaat Bayern, Monday, 02.02.2009, 07:50 (vor 5580 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

gängige Praxis in unserer Behörde ist es, grundsätzlich schwerbehinderte und
gleichgestellte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Nun ist mir ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 03.04.2007
(AZ.: 9 AZR 823/06) aufgefallen.
Darin geht es um einen Entschädigungsanspruch einer Bewerberin mit einem
GdB von 40, welche sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) beruft.

Verständnisfrage dazu:

Bedeutet dies, dass auch alle Bewerber mit einem GdB von weniger als 50
zu Vorstellungsgesprächen einzuladen sind, um somit etwaige Entschädigungs-
ansprüche gegen die ausschreibende Behörde vermeiden und eine Diskriminierung von vornherein auszuschließen zu können >

Für Eure Meinungen, Kommentare und Aussagen bedanke ich mich ganz herzlich
im voraus.

Lieben Gruß
Adviser


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