Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ? (Einstellung)

Wolfgang E., Monday, 02.02.2009, 10:57 (vor 5580 Tagen) @ Toni

» Bedeutet dies, dass auch alle Bewerber mit einem GdB von weniger als 50 zu Vorstellungsgesprächen einzuladen sind, um somit etwaige Entschädigungsansprüche gegen die ausschreibende Behörde vermeiden und eine Diskriminierung von vornherein auszuschließen zu können >

Nein! Gilt regelmäßig nur als besondere gesetzliche Pflicht öffentlicher Arbeitgeber für schwerbehinderte sowie gleichgestellte behinderte Bewerber (§ 82 SGB IX in Verbindung mit § 68 Abs. 3 SGB IX). Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn beispielsweise über das Gesetz hinausgehende erweiterte Vorstellungsgespräche z.B. durch Richtlinien nach § 82 Satz 4 SGB IX bzw. durch Integrationsvereinbarung geregelt wären.

Kontextlink:
Merkblatt: Zusicherung der Gleichstellung


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion