Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ? (Einstellung)
Hallo Wolfgang,
danke für Deine schnelle Äußerung.
Wahrscheinlich habe ich mich nicht ausreichend klar ausgedrückt.
Daher hier nochmals die Frage:
Müssen Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst
aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes auch dann zu
Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, wenn sie weniger als GdB 50
haben >
Lieben Gruß
Adviser