Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ? (Einstellung)

Toni, Freistaat Bayern, Tuesday, 03.02.2009, 06:45 (vor 5579 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,

danke für Deine schnelle Äußerung.

Wahrscheinlich habe ich mich nicht ausreichend klar ausgedrückt.

Daher hier nochmals die Frage:

Müssen Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst
aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes auch dann zu
Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, wenn sie weniger als GdB 50
haben >

Lieben Gruß
Adviser


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