Informationspflicht der SBV an die Mitarbeiter (Lektüre / Gesetze)

Schorla73, NRW, Wednesday, 04.02.2009, 13:31 (vor 5570 Tagen)

Hallo,
ich bin Schwerbehindertenvertretung und nutze zur Kommunikation das Intranet, in dem ich alle wichtigen Formulare, Gesetze und Informationen hinterlege.

Da sich hier im Hause die Aufhebungsverträge häufen, habe ich dazu eine Information (über Verhalten, Folgen usw.) hinterlegt.

Nun bin ich von der Personalleiterin darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich dazu keine Rechte hätte. Dies könne nur der Personalrat veröffentlichen.
Somit soll ich dies entsprechend löschen.

Ist dies korrekt> Ich bin der Meinung, dass auch ich als SBV die Verpflichtung gegen über den betroffenen MA habe, im Vorfeld zu informieren.
Ich habe dies nicht groß an alle kommuniziert, sondern einfach eingestellt, in der Hoffnung, dass die MA selbst auf diese Information stoßen.

Wäre nett, wenn mir jemand dazu eine Auskunft geben könnte.

Vielen Dank im voraus.

Schoral73


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