Informationspflicht der SBV an die Mitarbeiter (Lektüre / Gesetze)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 05.02.2009, 09:47 (vor 5569 Tagen) @ Schorla73

Hallo Schorla,

im Basiskommentar zum SGB IX, 9. Auflage, Bundverlag, heißt es zum §96 unter

Rn 16: "da der AG die aus der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen hat, gilt dies auch für die Kosten, die im Zusammenhang für Schulungen entstehen.

Rn 18: "Die Integrationsämter haben kein Ausbildungsmonopol für die Durchführung von Schulungen.

und im Kommentar für die Praxis zum SGB IX, 2009, Bundverlag, heißt es unter §96

Rn 27: "Das Angebot dieser Veranstaltungen durch das Integrationsamt schließt jedoch die Teilnahme der Vertrauenspersonen an Schulungen anderer Veranstalter nicht aus.

Vielleicht hilft Euch das als Argumentierungshilfe. Es ist ja auch nicht gesagt, dass Ihr zu den Terminen des Integrationsamtes Zeit habt. Eventuell liegen private Termine in diesem Zeitraum. Der AG kann Euch ja nicht den Schulungstermin vorschreiben.

Viele Grüße
Zuli


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