Informationspflicht der SBV an die Mitarbeiter (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Wednesday, 04.02.2009, 14:23 (vor 5569 Tagen) @ Schorla73

Hallo Schorla73,

» Ich werde nicht, wie gewünscht, die Informationen aus dem Intranet nehmen.
» Jedoch stellt sich nun die Frage, ob ich dies schriftlich der
» Personalleiterin mit entsprechender Begründung mitteilen soll oder einfach
» so laufen lassen>
Ich würde das Gespräch suchen und dann ggf. auch auf die Rechte der SchwbV hinweisen. Weiter auch den AG einmal auf die §§ 99 und 156 und den Rechtsbegriff der Mandatsbehinderung und deren Folgen hinweisen.

» Kämpfe derzeit noch um die Zustimmung zu einem Seminar.
Was bedeutet hier "Zustimmung"> Wer soll zustimmen. Schaue einmal hier zum Thema "Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter"

Schulungsanspruchist dort in § 96 Abs. 4 SGB IX geregelt. Die SchwbV entscheidet hier eigenverantwortlich. Teilt dem AG dieses rechtzeitig mit. Ist der AG mit dieser Maßnahme nicht einverstanden, muss er die Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen.


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