GdB von 80 auf 20 -> Anhörung (Antragstellung / Widerspruch)

Pan, Thursday, 19.02.2009, 09:44 (vor 5569 Tagen)

Liebe Forumsgemeinde,

ich bin in 2003 an Hodentumor erkrankt und mir wurde nach Entfernung des Hodens und der Lymphknoten im Bauchraum, sowie 4 Zyklen Chemotherapie ein GdB von 100 zugesprochen. Dieser wurde im Jahr 2005 auf 80 gesenkt. Mein Ausweis ist bis 10/09 befristet.

Nun hat das Versorgunsamt bereits im November letzten Jahres ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Vor wenigen Tagen bekam ich schriftlich die Info, dass eine Anhörung nach § 24 SGB X vorgesehen ist. Ferner wurde mir mitgeteilt, dass das Versorgungsamt der Meinung ist, dass bei der Erkrankung des Hodens eine Heilungsbewährung eingetreten ist und lediglich noch eine Seelische Störung vorliegt. Der GdB soll daher nur noch 20 betragen.

Mir wird nun Gelegenheit gegeben, binnen 1 Monats zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Ich bin nun unsicher wie ich mich verahlten soll. Ich bin natürlich daran interessiert zumindest einen GdB von 30 zugesprochen zu bekommen und daher wäre es möglicherweise unklug, die Frist zu Stellungnahme verstreichen zu lassen. Andererseits besteht ja aber auch immer noch die Möglichkeit gegen den endgültigen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Sollte ich aus Eurer Erfahrung Stellung nehmen, und wenn ja, an wen sollte ich mich idealierweise zur Unterstützung wenden>

Herzlichen Dank vorab für die Info.

LG
Pan


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