GdB von 80 auf 20 -> Anhörung (Antragstellung / Widerspruch)

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.02.2009, 06:50 (vor 5565 Tagen) @ Pan

Hallo Pan,
wenn du Einspruch einlegst, so solltest du darstellen, wie dich die Folgen deiner Erkrankung in der Wirklichkeit noch behindern. Auch wenn dies "nur" dein subjektives Empfinden sein sollte.

Du mußt ja damit leben und umgehen. Gut ist es, wenn du dies auch mit Stellungnahmen deiner Fachärzte untermauern kannst. Bitte dringend beilegen oder schnell nachreichen, falls du diese Stellungnahmen erst einholen mußt.

Hinweis,
bei uns ist es inzwischen soweit, dass die zuständigen Stellen, zumindest bei Erst- und Verschlimmerungsanträgen keine Stellungnahmen der Fachärzte mehr einholen, sondern nur mehr den HAusarzt anschreiben. Kostengründe heißt es scheinheilig und Anweisung von oben.
Also dies umgehen und denen bei Antrag gleich die Fachärztlichen Unterlagen zum ANtrag dazu tun.
Und bei Entscheidung, die nicht "gefällt" Akteneisicht verlangen um zu prüfen, ob die das überhaupt genutzt haben. Auch das tun die bei uns in ganz vielen Fällen nicht. Habe da auch schon einige Fälle, wo die die vorgelegten Facharztberichte nicht in die Entscheidung (immer "gegen" den Betroffenen) mit einbezogen haben.

Viel Erfolg wünsch ich dir und dass du das bei dir Richtige tust.

Ede


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