GdB von 80 auf 20 -> Anhörung (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo "Pan",
muss Dir nicht leid tun, wende Dich an Deine SchwbV, sie hilft Dir gerne weiter. Sie kann Dich dann auch ggf. beraten ob es hilfreich ist der Rückstufung des GdB zu widersprechen. Sie kennt dich besser und hat sofern Du sie entsprechend informierst auch die bessere Einsicht in die Möglichkeiten eines erfolgreichen Widerspruches oder ggf. Antrag auf Feststellung bisher nicht anerkannten gesundheitlichen Einschränkungen.