GdB von 80 auf 20 -> Anhörung (Antragstellung / Widerspruch)

guenter52, Bayern, Wednesday, 04.03.2009, 10:02 (vor 5553 Tagen) @ Pan

» Liebe Forumsgemeinde,
»
» ich bin in 2003 an Hodentumor erkrankt und mir wurde nach Entfernung des
» Hodens und der Lymphknoten im Bauchraum, sowie 4 Zyklen Chemotherapie ein
» GdB von 100 zugesprochen. Dieser wurde im Jahr 2005 auf 80 gesenkt. Mein
» Ausweis ist bis 10/09 befristet.
»
» Nun hat das Versorgunsamt bereits im November letzten Jahres ein
» Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Vor wenigen Tagen bekam ich schriftlich
» die Info, dass eine Anhörung nach § 24 SGB X vorgesehen ist. Ferner wurde
» mir mitgeteilt, dass das Versorgungsamt der Meinung ist, dass bei der
» Erkrankung des Hodens eine Heilungsbewährung eingetreten ist und lediglich
» noch eine Seelische Störung vorliegt. Der GdB soll daher nur noch 20
» betragen.
»
» Mir wird nun Gelegenheit gegeben, binnen 1 Monats zu der beabsichtigten
» Entscheidung Stellung zu nehmen. Ich bin nun unsicher wie ich mich
» verahlten soll. Ich bin natürlich daran interessiert zumindest einen GdB
» von 30 zugesprochen zu bekommen und daher wäre es möglicherweise unklug,
» die Frist zu Stellungnahme verstreichen zu lassen. Andererseits besteht ja
» aber auch immer noch die Möglichkeit gegen den endgültigen Bescheid
» Widerspruch einzulegen.
»
» Sollte ich aus Eurer Erfahrung Stellung nehmen, und wenn ja, an wen sollte
» ich mich idealierweise zur Unterstützung wenden>
»
» Herzlichen Dank vorab für die Info.

»
» LG
» Pan

Wende dich doch an den VdK die können dicb beraten und weiterhelfen.
Gruß
Günter


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