Einbeziehung der Stellvertreter (Freistellung)

Marlene, Lübeck, Saturday, 28.02.2009, 22:00 (vor 5545 Tagen)

Nach 8 Monaten Tätigkeit als Vertrauensfrau für ca. 50 schwerbehinderte und gleichgestellte Beschöftigte habe ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag gestellt auf Freistellung im Umfang von 25% meiner wöchentlichen Arbeitszeit, d.h. ca. 10 Stunden. Grundlage dafür war eine Auflistung meiner Aufgaben mit Angabe der prozentualen Zeitanteile. Für das bei uns eingeführte Betriebliche Eingliederungsmanagement habe ich beispielsweise 25% aufgeführt. Mir wurde daraufhin die Frage gestellt, warum ich nicht die Arbeit der SBV aufteilen würde auf meine zwei Stellvertreter und mich je 10% beispielsweise.

Ich halte dies für nicht sehr effektiv, weil die SBV Arbeit viel Koordinierung und Kommunikation erfordert, die meiner Meinung nach von/bei einer Person angesiedelt sein muss. Und die erforderliche Kompetenz, Verantwortung liegt meiner Meinung nach gesetzlich bei der Vertrauensperson und nicht bei ihren Stellvertretern.
Welche Argumente fallen Euch dazu ein> Für Anregungen bin ich sehr dankbar, weil in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber noch nicht sehr erfahren.

Marlene


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