Einbeziehung der Stellvertreter (Freistellung)

Marlene, Lübeck, Monday, 02.03.2009, 22:47 (vor 5543 Tagen) @ WoBi

Danke für Deine Antwort! Eine Teilfreistellung umfasst sicherlich nicht das ganze Spektrum an Arbeit, das einer SBV begegnen, sie fordern kann. Aber, ich habe bereits nach 8 Monaten Schwierigkeiten, meine "normale" Arbeit zu schaffen, was logisch ist. Wer hat schon einen Arbeitsplatz, an dem er nicht zu 100% gefordert ist> So bin ich zwar als SBV eigenverantwortlich und unabhängig, andererseits aber auch in einem anderen Arbeitszusammenhang eingebunden und für meine Arbeitsleistung auch dort zuständig. Das kann ich bei der SBV Arbeit nicht einfach ausblenden. Deshalb würde mich eine Teilfreistellung erleichtern.

Herzliche Grüße von
Marlene


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