Berechtigung zur Benützung eines Behindertenparkplatz (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Thursday, 12.03.2009, 17:23 (vor 5532 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Helmut,

erst einmal eine Frage, hat der Koll. einen GdB oder MdE> Diese Frage hat aber keine fachliche Auswirkung.

Sofern das VA keine Mz zuerkennt, hat man nur den "normalen" Rechtsweg. Widerspruch gegen den Bescheid und dann ggf. Klage. Der VdK unterstütz seine Mitglieder auch bei entsprechenden Klagen bzw. führt diese für seine Mitglieder.

Ein GdB oder MdE von 100 berechtigt nicht zwangweise zur Zuerkennung von Mz.


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