Berechtigung zur Benützung eines Behindertenparkplatz (Fragen zu einer Behinderung)

Ede vom Bayerwald, Friday, 13.03.2009, 06:57 (vor 5531 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Helmut,

In Bayern gibt es einen Sonderweg für die Berechtigzng auf den Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.
Das hat mit dem Sachbearbeiter beim Landratsamt oder der Stadt zu tun.

Der Behinderte soll mal dorthin gehen und sein Anliegen vorbringen und dem Sachbearbeiter auch einfach mal die Schwierigkeiten vorführen.

Wenn er dann einen Parkausweis trotz der offiziell fehlenden Buchstaben (aG>)nach SGB erhalten sollte, so gilt der allerdings maximal innerhalb Bayerns.

Genaueres zum "Bayerischen Sonderweg" im Internet beim "Zentrum Bayern Familie und Soziales", oder Internetseiten der Verkehrsbehörden.

Beim ZBFS in der Suchenfunktion [link=http://www.zbfs.bayern.de/xsuche/zbfs/search.php>m=all&ps=20&wm=sub&GroupBySite=no&wf=2221&type=&sy=1&sp=1&form=extended&fmt=long&q=Parkerleichterungen]Parkerleichterungen[/link] eingeben dann gibt es mindestens zwei Fundstellen und dann dort nachlesen. Da steht das mit dem bayerischen Weg.

Hoffentlich hilft das weiter.

Hingehn - vorzeigen, - die Schwierigkeiten unter Berufung auf den Bay. Weg.

Viel Erfolg

Ede


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion