Berechtigung zur Benützung eines Behindertenparkplatzes (Fragen zu einer Behinderung)

Diana, Erfurt, Tuesday, 17.03.2009, 14:58 (vor 5527 Tagen) @ Wolfgang E.

» • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad
» der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an
» den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf
» das Gehvermögen auswirken).
» • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von
» wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und
» der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und
» gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens
» oder der Atmungsorgane.


heisst also ein G UND ein B> oder nur ein kennzeichen von beiden>


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