Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt (Kündigung)
» Ein BEM wurde übrigens nicht praktiziert.
Hallo Jürgen,
die Schwerbehindertenvertretung könnte in Ihrer [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1062]Stellungnahme[/link] darauf hinweisen,
- dass grundsätzlich ein Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung besteht und
- dass grundsätzlich ein ordnungsgemäßes Eingliederungsmanagement nötig ist nach
dem Grundsatzurteil des LAG Düsseldorf vom 30.01.2009, 9 Sa 699/08.
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Viele Grüße
Doris