Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 28.03.2009, 16:58 (vor 5534 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

» es würde sich um eine krankheitsbedingte Kündigung handeln.
Es dürfte wohl als Kündigungsgrund vorgetragen werden, dass die Betroffene nicht mehr in der Lage ist ihre Arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen und keine Umsetzung auf eine andere Stelle möglich ist.

Der AG muss ja seine Kündigungsgründe auch gegenüber dem IA im Antrag auf Zustimmung benennen. Das IA hört ja dann die Betroffene und fordert auch von der SchwbV und BR entsprechende Stellungnahmen.

Diesen Fakten muss die SchwbV und BR in ihren Stellungnahmen mit greifenden Argumenten widersprechen.

Lese einmal hier! Dort wird dieses Thema gut behandelt. Da findest Du dann auch Punkte welche hier als Kündigungsgrund in Frage kommen könnten. Diese solltest Du als SchwbV und der BR mit entsprechenden Argumenten entkräften.

» spricht hier nichts für eine negative Prognose.
Wäre ja dann schon einmal ein positiver Punkt für die Betroffene.

» Der AG begründet seine Ablehnung mittlerweile damit, dass die arbeiten auf
» "Normalstation " schwerer sind, als in der Intensivmedizin, aufgrund
» der Verhältnisses von Patienten zu Pflegekräften u.a.
Da müsste der AG dann aber auch glaubhaft vortragen, dass diese Tätigkeit von der Betroffenen z.B. aus Gesundheitsgründen nicht erbracht werden kann.

» Der AG brachte als weiteres Argument, dass z.Zt. keine freie Stellen
» vorhanden seien. Parallel wurden aber weitere Stellen ausgeschrieben.
Damit würde der AG sich ja selbst widersprechen. Ganz besonders wäre dann zu prüfen, ob eine Beschäftigung auf den ausgeschriebenen Stellen durch die Koll. möglich wäre. Sie sollte sich auch gezielt auf die Beschäftigung einer solchen ausgeschriebenen Stelle bewerben - interne Bewerbung- !

Ich unterstelle einmal, dass diese Stellen auch intern ausgeschrieben wurden. Wenn nicht sollte der BR hier tätig werden.

Also gute Stellungnahme schreiben um so der Koll. zu helfen. Da sie ja Anwaltliche Unterstützung hat, wäre dieser dann auch gefordert.


PS: Ergänze bitte Dein Profil dahingehend ob BetrVG oder PersVG zur Anwendung kommt. Also öffentl. oder privates Krankenhaus>


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