Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt (Kündigung)
Hallo Jürgen,
aus welchem Grunde soll den die Kündigung erfolgen>
Wichtig wäre in Deiner Stellungnahme, dass Du auf eine positiven Erfolg einer Wiedereingliederung abstellst. Denn eine Kündigung muss immer als Ultima-ratio gesehen werden. Ein nicht durchgeführtes BEM, besonders wenn ein Erfolg möglich wäre, würde hier ein Verstpß gegen das Ultima-ratio darstellen, so auch das BAG.
Bei einer Kündigung aus Gesundheitsgründen müssen für dem AG wirtschaftlich nicht zumutbare Fehlzeiten entstehen und ganz besonders es muss eine negative Gesundheitsprognose gegeben sein.