Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 02:05 (vor 5536 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

aus welchem Grunde soll den die Kündigung erfolgen>

Wichtig wäre in Deiner Stellungnahme, dass Du auf eine positiven Erfolg einer Wiedereingliederung abstellst. Denn eine Kündigung muss immer als Ultima-ratio gesehen werden. Ein nicht durchgeführtes BEM, besonders wenn ein Erfolg möglich wäre, würde hier ein Verstpß gegen das Ultima-ratio darstellen, so auch das BAG.

Bei einer Kündigung aus Gesundheitsgründen müssen für dem AG wirtschaftlich nicht zumutbare Fehlzeiten entstehen und ganz besonders es muss eine negative Gesundheitsprognose gegeben sein.


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